[ Auszug: Zur Schiffsbesatzung werden gerechnet der Kapitän, die Schiffsoffiziere,
die Schiffsmannschaft sowie alle übrigen auf dem Schiff angestellten
Personen ... ]
[ Erstes Buch Handelsstand(HGB) ] [ Zweites Buch Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft(HGB) ] [ Drittes Buch Handelsbücher(HGB) ] [ Viertes Buch Handelsgeschäfte(HGB) ] [ Fünftes Buch Seehandel(HGB) ]